Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotel-/
Hostelaufnahmevertrag der Ostel GbR
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die
mietweise Überlassung von Hotel-/Hostelzimmern und Ferienwohnungen
zur Beherbergung sowie für alle weiteren Lieferungen und Leistungen
der OSTEL GbR Berlin für den Kunden.
(2) Die Unter- oder Weitervermittlung der überlassenen Zimmer sowie
deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche
Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen, Verkaufs- und ähnliche
Veranstaltungen und die Nutzung von Hotel-/Hostelflächen außerhalb
der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der OSTEL GbR und
können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig
gemacht werden.
Der § 540 Abs.1 S.2 BGB wird abbedungen, soweit der Kunde nicht
Verbraucher ist
(3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies
vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
(1) Der Vertrag kommt nach Antrag des Kunden und dessen Annahme
durch die OSTEL GbR zustande. Der OSTEL GbR steht es frei, den
Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder
schlüssig, durch Leistungserbringung anzunehmen.
(2) Vertragspartner sind die OSTEL GbR und der Kunde. Hat ein
Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der OSTEL GbR als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Hotel-/Hostelaufnahmevertrag, sofern der OSTEL GbR eine
entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(3) Alle Ansprüche gegen die OSTEL GbR verjähren grundsätzlich in
einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen
Verjährungsfrist des § 199 Abs.1 BGB. Schadensersatzansprüche
verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.
Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der
OSTEL GbR beruhen und nicht für Ansprüche wegen schuldhafter
Pflichtverletzung der OSTEL GbR, die zur Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit führen.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Vorauszahlung,
Aufrechnung
(1) OSTEL GbR ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und
die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden
bzw. vereinbarten Preise der OSTEL GbR zu zahlen. Dies gilt auch
für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der OSTEL GbR an
Dritte.
(3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer ein. Liegen zwischen Vertragsschluss und
Leistungserfüllung mehr als vier Monate und ändert sich die
gesetzliche Mehrwertsteuer in diesem Zeitraum, so kann der
vertraglich vereinbarte Preis auf die Erhöhung angepasst
werden.
(4) Die Preise können von der OSTEL GbR ferner geändert werden,
wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten
Zimmer, Leistung der OSTEL GbR oder der Aufenthaltsdauer der Gäste
wünscht und die OSTEL GbR dem zustimmt.
(5) Die vereinbarten Preise sind mit Rechnungsstellung der OSTEL
GbR regelmäßig bei Anreise des Kunden ohne Abzug fällig und zu
zahlen.
Die OSTEL GbR ist andernfalls berechtigt, aufgelaufene Forderungen,
soweit sie den dreifachen Übernachtungspreis übersteigen fällig zu
stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug
ist die OSTEL GbR berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an
denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem
Basiszinssatz zu verlangen.
Der OSTEL GbR bleibt der Nachweis eines höheren Schadens
vorbehalten.
(6) Die OSTEL GbR ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im
Vertrag schriftlich vereinbart werden.
Für Gruppen (ab 10 Personen) ist grundsätzlich eine Vorauszahlung
zu leisten und zwar
10 % des Entgeltes eine Woche nach Vertragsschluss (verbindlicher
Buchung),
weitere 40% des Entgeltes bis zum 26. Tag vor der geplanten
Anreise,
und weitere 25% des Entgeldes bis zum 7 Tag vor der geplanten
Anreise.
(7) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig
festgestellten Forderung gegenüber der OSTEL GbR aufrechnen oder
mindern.
§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung),
Nichtinanspruchnahme der Leistungen OSTEL GbR
(1) Soweit dem Kunden kein gesondertes vertragliches
Rücktrittsrecht eingeräumt wurde, ist der vereinbarte Preis auch
dann zu zahlen, wenn der Kunde die vertragliche Leistung nicht in
Anspruch nimmt. Die OSTEL GbR pauschaliert die Anrechnung der
ersparten Aufwendungen dabei wie folgt:
für Gruppen ab 10 Personen bei einer Stornierung / einem
Rücktritt:
– bis zum 28. Tag wird der vereinbarte Preis komplett angerechnet,
so dass dem Kunden keinerlei
Kosten entstehen,
– zwischen dem 28. Tag bis zum 7. Tage vor der geplanten Anreise
werden 50% des vereinbarten
Gesamtpreises angerechnet, so dass der Kunde 50% des Preises zu
zahlen hat,
– ab dem 7. bis zum 2. Tag vor Anreise werden 25 des Preises
angerechnet, so dass 75% des
vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen sind
– ab dem 1. Tag vor Anreise werden 10 % des Preises angerechnet, so
dass 90% des vereinbarten
Gesamtpreises zu zahlen sind,
für Individualreisende bei einer Stornierung / einem
Rücktritt:
– bis zwei Tage vor Anreise 18.00 Uhr (Ortszeit Hotel/Hostel) wird
der komplette Preis
angerechnet, so dass die Buchung kostenlos storniert werden
kann,
– bei späterer Stornierung sind 90 % der Kosten für die erste Nacht
zu zahlen,
– bei Nichtanreise werden 90% Prozent des vereinbarten
Gesamtpreises zu zahlen.
Die Zahlungsverpflichtung des Kunden gilt nicht bei Verletzung der
Verpflichtung der OSTEL GbR zur Rücksichtsnahme auf Rechte,
Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein
Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ihm ein
sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht
zusteht.
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall vorbehalten nachzuweisen, dass
der OSTEL GbR höhere ersparte Aufwendungen entstanden sind.
Soweit die reservierten Zimmer bei Nichtinanspruchnahme durch den
Kunden anderweitig durch die OSTEL GbR vermietet werden, rechnet
die OSTEL GbR dieses dem vereinbarten Preis des Kunden an.
(2) Sofern zwischen der OSTEL GbR und dem Kunden ein Termin zum
kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde,
kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs-
oder Schadensersatzansprüche der OSTEL GbR auszulösen. Das
Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum
vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber
der OSTEL GbR ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des
Kunden wegen Verletzung der Verpflichtung der OSTEL GbR zur
Rücksichtsnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden,
wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten
ist, vorliegt.